Staatliche Förderung von Sprachkursen
Bildungsurlaub mit LAL
In vielen Bundesländern haben Sie die Möglichkeit, für Intensivkurse Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie diese staatliche Förderung. Wir beraten Sie gerne ausführlich.
- Viele Kurse bereits anerkannt
- Große Auswahl an anerkennungsfähigen Kursen
- LAL Experten zum Thema Bildungsurlaub
- Detaillierte Hinweise bei jeder Sprachschule und Übersicht auf www.lal.de
- Ihr besonderer LAL Vorteil: Kostenloser Storno bis 4 Wochen vor Abreise bei fristgerechter Beantragung, falls das Ministerium oder Ihr Arbeitgeber den Antrag nicht genehmigen!
Bildungsurlaub Checkliste – so geht’s:
1. Beratung – Lassen Sie sich von uns ausführlich über alle Möglichkeiten beraten. Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer und helfen Ihnen gerne bei der Wahl der Sprachschule und des richtigen Sprachkurses.
2. Arbeitgeber – Im zweiten Schritt sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung in Ihrer Firma klären.
3. Buchung –Wenn Ihr Arbeitgeber dem Bildungsurlaub zustimmt, kann der Sprachkurs gebucht werden. Sollte uns noch keine Anerkennung des Ministeriums vorliegen, tragen wir Sorge dafür, dass die entsprechenden Anträge umgehend gestellt werden.
4. Bescheinigung – Die notwendigen Formulare für Ihren Bildungsurlaub erhalten Sie unaufgefordert von uns, sobald die Anerkennung durch das Ministerium vorliegt. Bitte legen Sie diese möglichst bis 6 Wochen vor Reiseantritt bei Ihrem Arbeitgeber vor.
In folgenden Bundesländern können wir grundsätzlich eine Bildungsurlaubsanerkennung für ausgewählte Sprachkurse erhalten: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In allen anderen Bundesländern liegen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen vor, um eine Anerkennung für Sprachkurse zu erhalten.
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus
dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Selbstständige und Angestellte,
die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes
Einkommen maximal 20.000 € beträgt, können mit bis zu 50% auf den Sprachkursanteil (maximal
€ 500) gefördert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info
Steuerliche Absetzbarkeit von Sprachreisen
Sprachkurse wie auch die damit verbundenen Reisekosten und Unterkunftskosten können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es bleibt dennoch Ermessenssache des jeweiligen Finanzamtes, ob die Sprachreise bzw. ein Teil davon als berufliche Fortbildungsmaßnahme anerkannt wird oder nicht. Die Erfahrung zeigt, dass die Chancen steigen, einen Teil der Aufwendungen steuerlich geltend zu machen, je intensiver und berufsbezogener der Sprachkurs ist.


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